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  • · Fachbeitrag · Kurzfristige Beschäftigung

    Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten: Seit 01.01.2020 gelten neue Verdienstgrenzen

    von Rechtsanwältin Eva Köstler, Würzburg

    | Für Arbeitnehmer, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, sind zum 01.01.2020 die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung angehoben worden. SSP stellt Ihnen die neuen Verdienstgrenzen vor. |

     

    Zwei Besteuerungsalternativen bei kurzfristigen Beschäftigungen

    Als Arbeitgeber können Sie für kurzfristig Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung die Steuer individuell berechnen und ans Finanzamt überweisen. Alternativ können Sie das Arbeitsentgelt pauschal mit 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuern (§ 40a Abs. 1 S. 2 und Abs. 4 Nr. EStG). Nämlich dann, wenn

    • Sie den kurzfristig Beschäftigten nur gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend, beschäftigen,