13.09.2017 · Nachricht · Lohnsteuer
§ 37b EStG: Strenges BFH-Urteil wird nur teilweise umgesetzt
| Gute Nachricht für Unternehmer, die Kunden und Geschäftsfreunde beschenken und die Pauschalsteuer übernehmen. Das BMF hält trotz gegenteiliger BFH-Rechtsprechung daran fest, dass die Pauschalsteuer kein „weiteres Geschenk“ ist und damit nicht in die 35-Euro-Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug einfließt. Übersteigt also der Geschenkewert nicht die 35-Euro-Grenze, bleibt der Betriebsausgabenabzug erhalten, auch wenn diese Grenze zusammen mit der Pauschalsteuer überschritten wird. |
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