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  • 16.11.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    BFH stellt klar: Wahlrecht zu § 37b EStG kann widerrufen werden

    | Haben Sie Dritten Geschenke gemacht, können Sie die Versteuerung beim Beschenkten dadurch vermeiden, dass Sie selbst die 30-prozentige Pauschalsteuer für Sachzuwendungen ans Finanzamt abführen. Ergibt sich aus einer Lohnsteuerprüfung, dass noch höhere Zahlungen nach § 37b EStG fällig werden, können Sie die Option zur Abführung der Pauschalsteuer für das betreffende Jahr insgesamt widerrufen. Das hat der BFH klargestellt. Dann müssen die Beschenkten den Wert der Geschenke lohnversteuern. |