28.07.2017 · Nachricht · Lohnsteuer
Lohnsteueranmeldung: Nur noch vierteljährlich übermitteln
| Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 195267) sieht vor, dass Arbeitgeber beim Finanzamt beantragen können, die Lohnsteuer statt monatlich nur noch vierteljährlich anmelden zu müssen. Betroffen sind Unternehmen, deren abzuführende Lohnsteuer im Jahr 2016 mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat. Solche Arbeitgeber können bereits jetzt von der Neuregelung profitieren. |
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