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  • 04.01.2018 · Nachricht · Pensionsrückstellung

    FG Köln: Rechnungszinsfuß von 6 Prozent ist verfassungswidrig

    | Je höher der Rechnungszinsfuß zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG ist, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Die Folge sind ein höherer Gewinn und höhere Steuern. Gute Nachrichten kommen jetzt vom FG Köln. Nach seiner Auffassung war der Rechnungszinsfuß von sechs Prozent schon im Jahr 2015 in verfassungswidriger Weise zu hoch. Das FG hat deshalb das BVerfG angerufen. |