· Fachbeitrag · Sonderbetriebsausgaben
Beteiligung an einer Personengesellschaft:Mit Sonderbetriebsausgaben Steuern sparen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Beteiligen Sie sich an einer Personengesellschaft, fließen Ihnen nicht nur die anteiligen Einkünfte zu. Oft müssen Sie im Zusammenhang mit der Beteiligung auch Aufwendungen tragen. Ihnen entstehen damit Sonderbetriebsausgaben oder Sonderwerbungskosten. Diese können Sie gesondert geltend machen und von der Steuer absetzen. Welche Aufwendungen typischerweise zu berücksichtigen und welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, erläutert SSP. |
Abzugsmöglichkeit durch zweistufige Gewinnermittlung
Ihr Gewinnanteil aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) wird in zwei Stufen ermittelt. Zunächst wird Ihnen Ihr Anteil am Gewinn der Gesellschaft zugewiesen. Diesen müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Allerdings können Sie auf zweiter Stufe der Gewinnermittlung Sonderbetriebsausgaben geltend machen. Das bietet zwei Vorteile: Es sinkt der von Ihnen zu versteuernde Gewinnanteil, und es sinkt auch der Gesamtgewinn der Gesellschaft.
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Max ist an der Müller OHG zu 25 Prozent beteiligt. Die Gesellschaft erzielt für das Jahr 2021 einen steuerlichen Gewinn in Höhe von 200.000 Euro. Max sind Sonderbetriebsausgaben in Höhe von 5.000 Euro entstanden.
Lösung: Die OHG hätte für die Gewerbesteuer 200.000 Euro Gewinn und Max für seine Einkommensteuer seinen Gewinnanteil von 50.000 Euro zu versteuern (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Sonderbetriebsausgaben mindern jedoch die Besteuerung: Der Gewerbesteuer unterliegen nur 195.000 Euro, und Max‘ steuerpflichtiger Gewinnanteil reduziert sich auf 45.000 Euro. |
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