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  • 24.11.2015 · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Investitionsabzugsbetrag verschieben: Neuregelung macht Nutzung im Jahr 2016 attraktiver

    | Unternehmer, die einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) geltend machen können, sollten damit bis 2016 warten. Eine Neuerung im Steueränderungsgesetz 2015 sorgt nämlich dafür, dass man bei der Kaufentscheidung im dreijährigen Investitionszeitraum wesentlich ungebundener ist als bisher. Damit sinkt das Risiko, dass der IAB rückwirkend wieder aufgelöst werden muss und Strafzinsen fällig werden. |