· Fachbeitrag · Steueränderungen
Steueränderungen 2017 konkret: Zwei Fälle mit Handlungsbedarf und Gestaltungspotenzial
| Zum Jahresanfang 2017 sind viele steuerliche Regelungen neu geschaffen oder geändert worden. Einen Gesamtüberblick liefert Ihnen die Sonderausgabe „Steueränderungen 2017“ (Abruf-Nr. 44446906 ). Weil bei zwei Neuerungen aus den Bereichen Teileinkünfteverfahren und Organschaft Handlungsbedarf besteht, ist es angezeigt, darauf näher einzugehen. |
Neues zur Nutzung des Teileinkünfteverfahrens
GmbH-Gesellschafter können in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, dass sie Gewinnausschüttungen nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer besteuern müssen, sondern mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (§ 32d Abs. 2 Nr. 3b EStG). In dem Fall kann der Gesellschafter die Gewinnausschüttung dann um Werbungskosten mindern. Vom verbleibenden Betrag werden nur 60 Prozent besteuert (Teileinkünfteverfahren).
Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren ist möglich, wenn
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