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  • · Nachricht · Steuergesetzgebung

    Gastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz soll auch 2023 gelten

    | Der Bundestag hat am 22.09.2022 das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verabschiedet (Abruf-Nr. 231483 ). Darin aufgenommen worden ist gegenüber dem Referentenentwurf eine Regelung, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen auch im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen sollen. Davon ausgenommen soll ‒ wie aktuell schon ‒ nur die Abgabe von Getränken sein. SSP hält Sie auf dem Laufenden. |

    Quelle: ID 48622444