· Nachricht · Steuergesetzgebung
Gastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz soll auch 2023 gelten
| Der Bundestag hat am 22.09.2022 das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen verabschiedet (Abruf-Nr. 231483 ). Darin aufgenommen worden ist gegenüber dem Referentenentwurf eine Regelung, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen auch im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen sollen. Davon ausgenommen soll ‒ wie aktuell schon ‒ nur die Abgabe von Getränken sein. SSP hält Sie auf dem Laufenden. |
Quelle: ID 48622444