· Nachricht · Trauerredner
BFH lehnt nach Betriebsausgaben- auch Vorsteuerabzug ab
| Anschaffungs- und Reinigungskosten für die schwarze Bekleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter berechtigen weder zum Betriebsausgaben- noch zum Vorsteuerabzug. Das hat der BFH klargestellt. Er hat aber die „Abzugstür“ nicht ein für allemal geschlossen. |
Die jüngste Entscheidung (BFH, Urteil vom 24.08.2022, Az. XI R 3/22, Abruf-Nr 233185) erging zum Vorsteuerabzug. Zuvor hatte der BFH Trauerrednern schon den Betriebsausgabenabzug verwehrt (BFH, Urteil vom 16.03.2022, Az. VIII R 33/18).
Wichtig | Es gibt einen einzigen Ausweg, um den Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug einzuklagen. Auf den hat auch der BFH verwiesen. Danach müsste ein Kläger nachweisen, dass das Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a S. 1 UStG i.V.m. § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtwidrig ist. „In Betracht kommt dabei, dass das Abzugsverbot
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