· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Abgabe der Steuererklärung 2011 in Papierform ist „Härtefall“
| Unternehmer können die Steuererklärungen 2011 in Papierform abgeben, ohne zuvor einen entsprechenden Härtefallantrag gestellt zu haben. Die Abgabe in Papierform stellt nämlich selbst einen Härtefallantrag dar, so das Bayerische Landesamt für Steuern (interne AO-Fachinfo vom 5.3.2012). |
PRAXISHINWEIS | Ab 2012 führt dann ohne Härtefallantrag aber kein Weg mehr an der elektronischen Übermittlung vorbei. Dafür sorgt ein Infoblatt, das Unternehmer nach Bearbeitung der Steuererklärungen 2011 zugesandt bekommen. Schickt ein Steuerberater für seine Mandanten alle Erklärungen in Papierform, soll ein Beauftragter des Finanzamts mit diesem Berater Kontakt aufnehmen. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 4 | ID 32491940