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  • 18.06.2014 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Finanzamt darf Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft einsehen

    | Kann ein Unternehmen dem Prüfer des Finanzamts keine Buchhaltungsunterlagen vorlegen, weil die Staatsanwaltschaft die Unterlagen verwahrt und noch nicht ausgewertet hat, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht einfach schätzen. Es darf aber Einsicht in die beschlagnahmten Unterlagen nehmen, entschied das OLG Karlsruhe. |