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  • 08.02.2022 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Alle Jahre wieder: Ist eine Trauer- und Hochzeitsrednerin eine Künstlerin?

    | Eine Trauer- und Hochzeitsrednerin kann als Künstlerin einzustufen sein mit der Folge, dass ihre Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Das hat der BFH mehrmals so verlautbart. Die Betonung liegt aber auf „kann“. Denn in der Praxis ist es noch kaum jemand gelungen, ein Gericht von seiner künstlerischen Tätigkeit zu überzeugen. Das ging auch einer Trauer- und Hochzeitsrednerin vor dem FG Baden-Württemberg so. |