· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Aufteilung beim Pkw-Vorsteuerabzug: Mit Urteil aus Baden-Württemberg Finanzamt überzeugen
von Dipl.-Finanzwirt Matthias Ulbrich, Visselhövede
| Der Vorsteuerabzug ist aufzuteilen, wenn Sie als Unternehmer eine Eingangsleistung zum Teil zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwenden. Das regelt § 15 Abs. 4 S. 1 UStG. Es ist dann der Teil der Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen. Vom FG Baden-Württemberg stammt eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Pkw, die Sie kennen sollten. |
Der Freiberufler-Fall beim FG Baden-Württemberg
Im konkreten Fall ging es um eine Freiberuflerin, die aus Vorträgen und Seminaren umsatzsteuerpflichtige und -freie Umsätze erzielte. Für die Fahrten zur Ausführung ihrer Umsätze nutzte sie einen Pkw, den sie ihrem Unternehmensvermögen zugeordnet hatte. Ausweislich ihrer Fahrtenbücher betrug der Anteil für Fahrten zur Ausführung umsatzsteuerfreier Umsätze:
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In 2013 | 22,59 % |
In 2014 (gesamtes Jahr) | 14,97 % |
In 2014 (ab 11.11.2014) | 30,49 % |
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