Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.12.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer

    „Briefkastensitz“ des Lieferanten reicht zum Vorsteuerabzug

    | Ein „Briefkastensitz“ auf der Rechnung eines Lieferanten reicht für den Vorsteuerabzug. Das hat der EuGH in zwei vom BFH initiierten Vorabent-scheidungsersuchen entschieden. Die deutsche Finanzverwaltung sieht darin keine „vollständige Anschrifti“ und versagt den Vorsteuerabzug aus solchen Rechnungen bisher. Diese Praxis dürfte nicht mehr haltbar sein. |