· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Diese fünf umsatzsteuerlichen Neuerungen verdienen Ihre Aufmerksamkeit
von Rechtsanwalt Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt
| Zum 01.02.2020 hat der Gesetzgeber so viele bedeutsame umsatzsteuerliche Neuregelungen umgesetzt wie lange nicht. SSP beleuchtet die wichtigsten Änderungen und stellt die praktischen Konsequenzen für Sie dar. |
Ermäßigter Steuersatz für Bahnfahrten
Seit dem 01.01.2020 wird die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr einheitlich mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt(§ 12 Abs. 2 Nr. 10a UStG). Bislang galt die Steuerermäßigung nur für Beförderungen innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer betrug. Die Neuregelung ist Teil eines größeren Klimapakets und erfolgt insbesondere aus umweltpolitischen Erwägungen.
PRAXISTIPP | Mit der Neuregelung entfällt ein Vorsteuerrisiko vergangener Jahre. Viele Verkehrsbetriebe, auch die Deutsche Bahn, waren dazu übergegangen, Rechnungen mit 19 Prozent Vorsteuer nur noch auf Anfrage auszustellen. Das ist künftig entbehrlich. Nach den Vereinfachungen der §§ 34, 35 UStDV genügt es für den Vorsteuerabzug generell, wenn auf dem Fahrschein angegeben sind
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig