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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Diese fünf umsatzsteuerlichen Neuerungen verdienen Ihre Aufmerksamkeit

    von Rechtsanwalt Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt

    | Zum 01.02.2020 hat der Gesetzgeber so viele bedeutsame umsatzsteuerliche Neuregelungen umgesetzt wie lange nicht. SSP beleuchtet die wichtigsten Änderungen und stellt die praktischen Konsequenzen für Sie dar. |

    Ermäßigter Steuersatz für Bahnfahrten

    Seit dem 01.01.2020 wird die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr einheitlich mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt(§ 12 Abs. 2 Nr. 10a UStG). Bislang galt die Steuerermäßigung nur für Beförderungen innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer betrug. Die Neuregelung ist Teil eines größeren Klimapakets und erfolgt insbesondere aus umweltpolitischen Erwägungen.

     

    PRAXISTIPP | Mit der Neuregelung entfällt ein Vorsteuerrisiko vergangener Jahre. Viele Verkehrsbetriebe, auch die Deutsche Bahn, waren dazu übergegangen, Rechnungen mit 19 Prozent Vorsteuer nur noch auf Anfrage auszustellen. Das ist künftig entbehrlich. Nach den Vereinfachungen der §§ 34, 35 UStDV genügt es für den Vorsteuerabzug generell, wenn auf dem Fahrschein angegeben sind

    • der Leistende,
    • das Ausstellungsdatum und
    • der Bruttobetrag.