· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
FG Münster: Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei
| Leistungen im Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen können umsatzsteuerfrei sein. Das hat das FG Münster zugunsten einer GmbH entschieden, die eine Seniorenresidenz betreibt, die aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens besteht. SSP stellt Ihnen Sachverhalt und Entscheidung nachfolgend vor. |
Der Fall vor dem FG Münster
Im konkreten Fall hatten sich die Wohnungen im Gebäude des Pflegeheims befunden. Mit den Bewohnern des betreuten Wohnens hatte die GmbH Betreuungsverträge abgeschlossen, die diverse Leistungen einer (erweiterten) Grundversorgung, Wahlleistungen und ein Notrufsystem umfassten. Die Leistungen wurden durch das im Pflegeheim eingesetzte Personal erbracht. Die GmbH vertrat die Auffassung, dass diese Umsätze teilweise steuerfrei seien, soweit die entsprechenden Leistungen eng mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen zusammenhingen. Dem war das Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagungen nicht gefolgt.
So begründet das FG seine Entscheidung
Das FG gab der Klage der GmbH statt. Die gegenüber den Bewohnern erbrachten Umsätze des betreuten Wohnens seien im beantragten Umfang nach § 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Nach dieser Vorschrift seien die eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen steuerfrei, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bestimmten Einrichtungen erbracht werden.
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