15.10.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Ist ein Tennislehrer ein „Lehrer“?
| Ist die Tätigkeit eines Tennislehrers mit dem eines Lehrers vergleichbar? Handelt es sich um Leistungen, die mit Schul- und Hochschulunterricht vergleichbar und folglich nach § 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG steuerfrei sind? Das will ein Tennislehrer vom BFH wissen. Er hat gegen eine für ihn nachteilige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. |
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