21.04.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Ist-Versteuerung kann auch ohne Genehmigung zulässig sein
| Wer Umsätze erst versteuern will, wenn er sie tatsächlich erzielt hat, muss die Ist-Versteuerung normalerweise beim Finanzamt beantragen. Nach Ansicht der OFD Karlsruhe kann der Antrag aber auch rückwirkend genehmigt werden, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. |
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