Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Ist-Versteuerung kann auch ohne Genehmigung zulässig sein

    | Wer Umsätze erst versteuern will, wenn er sie tatsächlich erzielt hat, muss die Ist-Versteuerung normalerweise beim Finanzamt beantragen. Nach Ansicht der OFD Karlsruhe kann der Antrag aber auch rückwirkend genehmigt werden, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. |