06.07.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer
Rückwirkende Rechnungsberichtigung auch für § 14c-Fälle?
| Ein Leser fragt: In der Ausgabe 7/2017 (Seite 23) haben Sie Handlungsanweisungen aufgezeigt, wie man Rechnungen rückwirkend berichtigt und sich den Vorsteuerabzug sichert. Ist die darin zitierte EuGH-Rechtsprechung auch auf Fälle des § 14c UStG (unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis) anzuwenden? |
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