· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Rückwirkende Rechnungsberichtigung und mangelhafte Leistungsbeschreibung: Auf EuGH hoffen
| Prüfer des Finanzamts sind beim Vorsteuerabzug oft sehr kleinlich. Mit Vorliebe wird der Vorsteuerabzug vor allem dann gekürzt, wenn die Leistungsbeschreibung einer Eingangsrechnung zu schwammig ist. Schieben Sie eine berichtigte Rechnung nach, gibt es den Vorsteuerabzug zwar wieder. Auf den Nachzahlungszinsen von sechs Prozent pro Jahr bleiben Sie aber sitzen. Der EuGH dürfte dieses Ärgernis jedoch bald stoppen. |
Generalanwalt am EuGH hält deutsche Regelung für europarechtswidrig
Der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, vertritt in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-518/14 (Abruf-Nr. 146559, Senatex GmbH) die Meinung, dass die deutsche Regelung, wonach der Berichtigung einer Rechnung keine Wirkung für die Vergangenheit zukommen soll, gegen Europarecht verstößt.
PRAXISHINWEIS | Da der EuGH in seinen Urteilen zu 99 Prozent den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, ist eine (hoffentlich rückwirkende) Vorschrift zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung nur noch eine Frage der Zeit. |
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