24.06.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen: Es lebe der Vertrauensschutz!
| Die Revolution frisst ihre Kinder, eine irrlichternde Finanzverwaltung die Steuerbürger. Typisches Beispiel: Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Wissen Sie noch, wie oft die Regelung geändert wurde und was zu welchem Zeitpunkt galt? Trotzdem will die Finanzverwaltung keinen Vertrauenschutz gewähren, wenn ein Unternehmer Umsatzsteuer zunächst fälschlicherweise nicht abgeführt hatte, dann nachzahlen muss und die Steuer vom Auftraggeber wegen Verjährung nicht mehr einfordern kann. Eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg macht nun aber Hoffnung. |
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