· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vor dem Jahr 2019 ausgegebene Gutscheine: OFD Karlsruhe klärt steuerliche Behandlung
| Mit dem „Jahressteuergesetz 2018“ hat die Bundesregierung die „EU-Gutschein-Richtlinie“ vom 27.06.2016 umgesetzt. Die verfolgt das Ziel, dass Gutscheine EU-weit steuerlich gleich behandelt werden. Das UStG ist deshalb ab dem Jahr 2019 in § 3 um die Absätze 13 bis 15 ergänzt worden. In der Praxis sind aber wohl Fragen aufgetaucht, wie Gutscheine behandelt werden, die noch vor 2019 ausgegeben worden sind. Damit hat sich jetzt die OFD Karlsruhe auseinandergesetzt. |
Das ist bei Gutscheinen seit 2019 neu
Die Neuregelungen ab 2019 bestehen im Kern darin, dass ein Gutschein jetzt erstmals gesetzlich definiert ist und ‒ als Folge ‒ dass nicht mehr zwischen Wert- oder Waren- bzw. Sachgutschein unterschieden wird, sondern zwischen Einzweck- oder Mehrzweck-Gutscheinen.
Die neue gesetzliche Definition des Gutscheins
Der neue § 3 Abs. 13 UStG definiert einen Gutschein grundsätzlich als Instrument, bei dem
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