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  • 09.03.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Wohncontainer-Vermietung an Erntehelfer: Sieben oder 19 Prozent?

    | Bei der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Der BFH hat klargestellt, dass das auch für die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer gilt. |