· Fachbeitrag · Unternehmer
Zuschuss, Spende, Kredit und Gutschein:Müssen Corona-Hilfen versteuert werden?
von Steuerberaterin/Landwirtschaftliche Buchstelle,Dipl.-Ing. agrar Beate Trinks, Eisenhüttenstadt, www.txt.de
| Die ersten Corona-Hilfen ‒ privat und institutionell ‒ sind abgewickelt, weitere Hilfsprogramme nehmen Fahrt auf. Betroffene Unternehmer sollten sich bewusst machen, dass selbst in Krisenzeiten eigene Steuerbelastungen entstehen können. SSP zeigt, worauf Sie sich einstellen müssen. |
Vorsicht vor dem Kleingedruckten in Soforthilfe-Anträgen
Schnell und unbürokratisch ‒ die öffentlichen Soforthilfeprogramme werden äußerst zügig bearbeitet. Genauso (vor)schnell sind allerdings vielleicht auch einige Antragsteller. Ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine existenzbedrohliche Lage bestehen, wird mancher übersehen. Das könnte zum Bumerang werden, wenn Anträge nach der Krise verschärft geprüft werden. Wer die Antragsvoraussetzungen grob fahrlässig missachtet, riskiert eine strafrechtliche Verfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB). An Steuer- und Rechtsberater sind von Berufs wegen höhere Anforderungen zu stellen, wenn sie Mandanten beim Ausfüllen der Anträge unterstützen.
Wichtig | Auch Rückzahlungsverpflichtungen sollten Sie im Auge behalten. Zudem weisen die Behörden darauf hin, dass die Corona-Hilfen Steuern auslösen. Das wird spätestens 2021 einige Unternehmen überraschen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig