· Fachbeitrag · Wachstumschancengesetz
Mit erweiterter Grundstückskürzung 100 Prozent Gewerbesteuer sparen ‒ auch bei PV-Anlagen
| Unternehmen, die eigenen Grundbesitz nutzen und verwalten, können per Antrag auf erweiterte Grundstückskürzung die Gewerbesteuer umgehen. Im Wachstumschancengesetz (WCG) hat diese Steuersparmöglichkeit eine wesentliche Verbesserung erfahren. SSP klärt auf. |
Was die erweiterte Grundstückskürzung ist und wie sie wirkt
Erzielt ein Gewerbebetrieb einen Gewinn, unterliegt dieser der Gewerbesteuer. Die beträgt ‒ abhängig vom Hebesatz der Kommune ‒ etwa 16 Prozent. Wollen Unternehmer die Steuerbelastung vermeiden, müssen sie prüfen, ob ein Antrag auf erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG zulässig ist. Ist der Antrag zulässig, wird bei dem Unternehmen der Gewinn um den Teil des Gewerbeertrags gekürzt, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Konkret: Betätigt sich ein Unternehmen nur mit der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes, beträgt die Kürzung 100 Prozent; die Gewerbesteuer reduziert sich automatisch auf null Euro.
PRAXISTIPP | Insbesondere Kapitalgesellschaften sollten prüfen, ob der Antrag auf erweiterte Grundstückskürzung möglich ist. Sie können die Gewerbesteuer nämlich nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen, sodass die Gewerbesteuer definitiv zu einer Belastung führt. |
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