· Fachbeitrag · Aktienoptionen
Die verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber - darauf kommt es steuerlich an
| Mehr und mehr Arbeitgeber bieten ihrer Belegschaft die Möglichkeit an, Aktien am eigenen oder an verbundenen Unternehmen verbilligt oder kostenlos zu beziehen. Die für die Praxis wichtigsten steuerlichen Spielregeln erläutern wir Ihnen nachfolgend. |
Steuerbegünstigter Bezug von Aktien
Erhält der (leitende) Angestellte vom Arbeitgeber verbilligt oder kostenlos Aktien, handelt es sich um einen Sachbezug; dieser gehört zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Denn dies stellt einen geldwerten, der Entlohnung dienenden Vorteil dar (BFH, Urteil vom 11.2.2010, Az: VI R 47/08; Abruf-Nr. 101589).
Zufluss von Arbeitslohn liegt vor, wenn der Arbeitnehmer über die Vermögensbeteiligung wirtschaftlich verfügen kann. Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung in sein Depot (BFH, Urteil vom 20.11.2008, Az: VI R 25/05; Abruf-Nr. 090423). Unerheblich sind hingegen der Tag der Beschlussfassung über die Überlassung, der Tag des Angebots an die Arbeitnehmer oder der Abschluss der Vereinbarung.
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