· Fachbeitrag · Lohnsteuerbescheinigung
Bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2012 gelten geänderte Regeln
| Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Gegenüber 2011 gibt es eine ganze Reihe neuer Regeln. Insbesondere sind erstmals die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu bescheinigen. Auch bei der Bescheinigung der Zukunftssicherungsleistungen gibt es Besonderheiten. |
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist Pflicht
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist Pflicht. Arbeitgeber müssen der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres, also bis zum 28. Februar 2013, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz authentifiziert übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG, R 41b LStR). Dazu müssen sie einmalig ein Zertifikat im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) beantragen; ohne dies ist die elektronische Übermittlung nicht möglich (Schreiben vom 22.8.2011, Az: IV C 5 - S 2378/11/10002; Abruf-Nr. 112932).
Eine Ausnahme von der elektronischen Übermittlungspflicht gibt es: Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung dürfen eine manuelle Lohnsteuerbescheinigung (die sogenannte Besondere Lohnsteuerbescheinigung) erteilen, wenn sie ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten beschäftigen.
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