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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Exportumsätze: BMF plant bedeutsame Änderungen beim Buch- und Belegnachweis

    von Georg Nieskoven, Troisdorf

    | Exportlieferungen in andere EU-Staaten oder das Drittland bleiben nach § 6a bzw. § 6 UStG regelmäßig nur umsatzsteuerfrei, wenn der Exporteur den Buch- und Belegnachweis ordnungsgemäß führt. Die zugehörigen Detailbestimmungen in den §§ 9 bis 17c UStDV sollen nun zum 1.1.12 grundlegend überarbeitet werden. Der Beitrag stellt die wesentlichen Eckwerte der bisher geplanten Änderungen vor. |

    1. Aktueller Referentenentwurf des BMF

    Nach den Ermächtigungen in § 6 Abs. 4 bzw. § 6a Abs. 3 UStG kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Details des Buch- und Belegnachweises festlegen. Am 10.8.11 hat das BMF auf seiner Homepage den Referentenentwurf für eine „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 5.8.11 veröffentlicht. Damit greift das BMF die bereits in der Verordnung vom 17.11.10 (BGBl I 10, 1544) geplanten, dann aber nicht umgesetzten Änderungen erneut auf.

     

    ACHTUNG | Nach der im Entwurf enthaltenen Anwendungsregelung sollen die neuen Ausführungsbestimmungen bereits ab 1.1.12 gelten.