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  • · Fachbeitrag · Geriatrisches Basisassessment

    Abrechnung und Praxistipps im Rahmen der Versorgung des demenzkranken Patienten

    von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim

    | Im Praxisalltag häufig durchgeführte hausärztliche Leistungen sind das geriatrische Basisassessment und die Testverfahren bei Demenzverdacht. Teile der Leistungen können an entsprechend qualifizierte MFA delegiert werden. |

    Qualifizierte MFA entlasten den Arzt

    Für die Qualifikation der MFA gibt es keine einheitliche Regelung, es empfiehlt sich allerdings, eine Fortbildung bei der Ärztekammer zu besuchen. Der Arzt muss sich vor der Delegation von den Fähigkeiten der MFA überzeugen und die Durchführung „überwachen“. Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich durch den Arzt. Wichtig für die Tests sind entsprechende (ruhige) Räumlichkeiten (kein Telefon!). Des Weiteren sollte das Assessment ohne Angehörige durchgeführt werden. Der Patient sollte Lesebrille und Hörgerät mitbringen und die MFA möglichst kennen (Vertrauen!). Die MFA gibt ruhige, zielgerichtete und deutliche Anweisungen (kein Mitleid!).

    Kassenabrechnung

    Hausärzte rechnen im Kapitel 3 „Hausärztlicher Versorgungsbereich“ die Versichertenpauschale Nr. 03111 und Nr. 03112 (Altersgruppe) ab, die Leistungen, die in der Präambel aufgeführt sind sowie die Nr. 03212 (Behandlung chronisch Kranker). Zu diesen Leistungen gibt es noch die spezifischen Abrechnungspostionen, die bei der Betreuung von Demenzkranken nach der entsprechenden Durchführung abgerechnet werden können.