· Fachbeitrag · Abkommensentwicklungen
Zum neuen DBA mit der Türkei
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Am 19.9.11 haben die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen vom 16.4.85 (BStBl I 89, 471), das die deutsche Regierung einseitig zum 31.12.10 gekündigt hatte. Das nun unterzeichnete Abkommen soll nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1.1.11 anwendbar sein, sodass es nahtlos an das Ende 2010 auslaufende alte DBA anknüpft. |
Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen
Die Republik Türkei zählt zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands. Die Neuregelung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommensteuern ist deshalb von großer praktischer Bedeutung und soll verloren gegegangene Planungssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten zurückgeben. Das Folgeabkommen dient dazu, die wirtschaftlichen Beziehungen beider Staaten weiter zu vertiefen und Hindernisse für Handel und Investitionen abzubauen.
Aktuelle OECD-Standards als Grundlage
Das neue DBA mit der Türkei lehnt sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen an, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind:
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