· Fachbeitrag · EBM
Neuer Hausarzt-EBM zum 1. Juli 2013?
| Die KBV plant eine umfassende Änderung des hausärztlichen Abrechnungskapitels im EBM. Dies hat die Vertreterversammlung am 7. Dezember 2012 beschlossen. Neben einer Umstrukturierung der Kapitel 3 und 4 des EBM sollen die typischen hausärztlichen Versorgungsleistungen konkretisiert und spezifiziert werden. Neue Leistungspositionen sind unter anderem für die geriatrische und palliativmedizinische Versorgung vorgesehen. Nachfolgend skizzieren wir die wesentlichen Inhalte dieses Konzepts. |
Pauschalierte Leistungen
Der Hausarzt-EBM der KBV enthält weiterhin altersabhängige Versichertenpauschalen, allerdings mit zum Teil deutlich niedrigerer Bewertung. Die bisherigen drei Altersklassen werden auf sechs Altersklassen erweitert.
Die Finanzierung der Vorhaltekosten in der Hausarztpraxis soll durch eine Grundpauschale abgebildet werden, die von der KV - vergleichbar der früheren hausärztlichen Grundvergütung bzw. Bereitschaftspauschale - je kurativem Behandlungsfall automatisch zugesetzt wird.
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