01.03.2013 · Fachbeitrag · Zulassungsrecht
Zulassungsentziehung: Späteres Wohlverhalten rettet nicht mehr die Zulassung!
| Nach bisheriger Rechtsprechung der Sozialgerichte konnte ein Zulassungsentzug wegen vertragsärztlicher Pflichtverletzung im Nachhinein aus der Welt geschafft werden, wenn sich der Arzt während des laufenden Verfahrens durch Wohlverhalten auszeichnete. Diese Vorgehensweise hat das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 17. Oktober 2012 für künftige Fälle für unzulässig erklärt (Az. B 6 KA 49/11 R). |
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