· Fachbeitrag · Rechte und Pflichten des Steuerberaters
Keine Hinweispflicht auf Überprüfung der Insolvenzreife bei Unterdeckung in Handelsbilanz
von RA Gisela Streit, Münster
| Das steuerberatende Dauermandat einer GmbH begründet bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen, ob Insolvenzreife besteht. Eine entsprechende drittschützende Pflicht trifft den steuerlichen Berater auch gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft nicht ( BGH 7.3.13, IX ZR 64/12, Urteil unter www.dejure.org ). |
Sachverhalt
Der Insolvenzverwalter einer GmbH wollte deren ehemaligen Steuerberater in Regress nehmen, weil dieser den damaligen Geschäftsführer der GmbH bei Erstellung des Jahresabschlusses 2004 nicht auf die drohende Überschuldung hingewiesen und auch keine Überprüfung durch Erstellung einer Überschuldungsbilanz empfohlen hatte.
Der Steuerberater hatte für die GmbH fortlaufend seit ihrer Gründung in 2001 die monatlichen Betriebsauswertungen, die Lohnabrechnungen der Mit- arbeiter, die Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger, die Jahresabschlüsse und die Bilanzen erstellt. Darüber hinaus beriet er sie bei entsprechenden Prüfungen.
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