· Fachbeitrag · Mindestlohn
Das sind die mindestlohnrelevanten Lohnbestandteile - mit Checkliste für den Praktiker
| Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Immer wieder tauchen Fragen auf, welche Lohnbestandteile, wie beispielsweise Zulagen oder Zuschläge, auf den Mindestlohn anrechenbar sind und welche nicht. Nachfolgend erhalten Arbeitgeber eine hilfreiche Checkliste für die tägliche Praxis. |
Was auf den Mindestlohn anrechenbar ist
Grundsätzlich gilt, dass auf den Mindestlohn nur solche Lohnbestandteile anrechenbar sind, die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der ihm hierfür erbrachten Gegenleistung nicht verändern. Dies setzt voraus, dass insbesondere mit einer Zulage oder einem Zuschlag nicht eine Arbeitsleistung vergütet werden soll, die von der vom Arbeitnehmer geschuldeten Normalleistung abweicht. Das bedeutet:
- Nicht anrechenbar sind insbesondere Zulagen oder Zuschläge, die Mehrarbeit oder eine Arbeitsleistung unter erschwerten Bedingungen abgelten.
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