· Fachbeitrag · Dienstwagen
Auf Fahrten von Außendienstmitarbeitern mit erster Tätigkeitsstätte nicht zuviel Lohnsteuer zahlen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Hat ein Außendienstmitarbeiter mit Dienstwagen eine erste Tätigkeitsstätte am Betriebssitz des Arbeitgebers, ist der geldwerte Vorteil für die direkten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Kombiniert er dienstliche mit Fahrten zur oder von der Wohnung bzw. Tätigkeitsstätte, können „Dienstreisent“ vorliegen. LGP erläutert nachfolgend anhand konkreter Praxisbeispiele, wie der Arbeitgeber die Fahrten von Außendienstmitarbeitern lohnsteuerlich behandeln muss bzw. kann, damit der Außendienstmitarbeiter nicht zuviel Lohnsteuer zahlt. |
Lohnsteuerliche Spielregeln beim Außendienstmitarbeiter
Der geldwerte Vorteil für die privaten Fahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann wie folgt ermittelt werden.
1. Pauschalierung
- Die Privatnutzung des Dienstwagens kann pauschal mit monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden (Ein-Prozent-Regelung).
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