· Fachbeitrag · Kinder
Entlastungsbetrag: Steueränderungen 2015 und neue Gestaltungen für Alleinerziehende
| Elf Jahre lang betrug der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende 1.308 Euro. Jetzt hat der Gesetzgeber nachgebessert. Der Entlastungsbetrag steigt, und auch Alleinerziehende mit mehreren Kindern werden steuerlich entlastet. Eine Entscheidung des BFH tut ein Übriges, dass Alleinerziehende ihre Steuerlast über den Entlastungsbetrag mindern können. |
Steueränderungen 2015 zum Entlastungsbetrag
Am 10. Juli hat der Bundesrat dem „Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen“ zugestimmt. Darin befinden sich für 2015 folgende Neuerungen zum Entlastungsbetrag (§ 24b EStG):
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ab 2015 | 2004 bis 2014 | |
Entlastungsbetrag | 1.908 Euro | 1.308 Euro |
Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind | 240 Euro | --- |
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