· Fachbeitrag · Abrechnung
Abrechnungsbeispiele für Adhäsivbrücken: Gleichartige Versorgungen richtig bemessen
| Seit dem 1. Juli 2016 gelten Neuregelungen zur Kassenabrechnung von Adhäsivbrücken (siehe auch AAZ 6, 7 und 8/2016). Die Honorierung nach BEMA ist sogar deutlich besser als nach GOZ. Es gibt jedoch viele Varianten der Versorgung mit Adhäsivbrücken, bei denen eine gleichartige Versorgung abzurechnen ist. Bei näherer Betrachtung der Bewertungszahlen im BEMA bzw. in der privaten GOZ wird ersichtlich, dass es wichtig ist, die Vergütung richtig zu kalkulieren, um einen sinnvollen Mehrpreis gegenüber der Regelversorgung zu erzielen. |
Fallbeispiel
In dem hier dargestellten Fallbeispiel soll eine einflügelige vollkeramische Adhäsivbrücke mit Metallgerüst, die im CAD/CAM-Verfahren hergestellt wurde, bei einem 30-jährigen GKV-Patienten als gleichartige Versorgung durchgeführt werden.
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Erläuterungen der Kürzel: A = Adhäsivbrücke (Anker, Spanne); V = vestibuläre Verblendung; M = vollkeramische oder keramische vollverblendete Restauration |
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