· Fachbeitrag · Abkommenspolitik
Das neue DBA zwischen Deutschland und Australien
von RA Christian Gaßmann, Düsseldorf und StB Timo Welling, LL.M., Hamburg
| Australien und Deutschland haben ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geschlossen (DBA-Australien). Nach Deutschland hat Australien das Gesetz am 20.10.16 ratifiziert, sodass das DBA-Australien am 7.12.16 in Kraft getreten und damit ab dem 1.1.17 anwendbar ist. Dieses Abkommen wird von dem vorliegenden Beitrag in seinen Grundzügen dargestellt. Anhand von ausgewählten Artikeln werden einige Neuregelungen im Vergleich zum bisherigen DBA von 1972 sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum aktuellen OECD-MA 2014 aufgezeigt. |
1. Einleitung
Das erste mit Australien geschlossene DBA ist am 15.2.75 in Kraft getreten (vgl. BGBl II 74, 337). Das neu gefasste DBA-Australien wurde bereits am 12.11.15 unterzeichnet. Nach erfolgtem Austausch der Ratifikationsurkunden ist das neue DBA-Australien zumindest in Deutschland ab dem 1.1.17 anzuwenden. Auf australischer Seite ist eine gestaffelte Anwendung vorgesehen. Danach findet das DBA
- ab dem 1.1.17 auf Abzugsteuern,
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