· Fachbeitrag · EBM 2017
Refresher: Die Abrechnungspositionen für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung
| Zum 01.07.2016 wurden neue Abrechnungspositionen für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung in einem neuen Abschnitt 30.13 in den EBM aufgenommen. Die beiden für Hausärzte relevanten EBM-Nrn. 30980 und 30988 konnten zu diesem Zeitpunkt kaum abgerechnet werden, da es in vielen Regionen nur wenige spezialisierte Geriater gab, an die Patienten überwiesen werden konnten. Nach Mitteilung der KBV verfügen jedoch inzwischen 254 Vertragsärzte über die erforderliche Abrechnungsgenehmigung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik. Hinzu kommen 21 Institutsambulanzen an geriatrischen Krankenhäusern. |
Die Patientengruppen
Wie die hausärztlich-geriatrischen Nrn. 03360 und 03362 können auch Nrn. 30980 und 30988 für die spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung nur bei Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern berechnet werden. Allerdings sind die Anforderungen an den Schweregrad des geriatrischen Versorgungsbedarfs höher: Die Patienten müssen das 70. Lebensjahr vollendet und mindestens zwei geriatrische Syndrome haben (alternativ mindestens ein geriatrisches Syndrom und einen Pflegegrad).
MERKE | Patienten unter 70 mit den Diagnosen F00-F02, G30, G20.1 und G20.2, bei denen die Nrn. 03360 und 03362 abgerechnet werden können, sind von der Abrechnung der Nrn. 30980 und 30988 ausgeschlossen. |
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