· Fachbeitrag · Sachbezüge/Geschenke
Wichtiges zur Geschenkesteuer nach § 37b EStG
| Schlechte Nachrichten zur Pauschalbesteuerung von Geschenken: Laut BFH muss die 30-prozentige Pauschalsteuer in die 35-Euro-Grenze eingerechnet werden. Und das FG Bremen bestimmt, dass § 37b EStG auch greift, wenn Unternehmen Mitarbeitern von Geschäftspartnern etwas zuwenden. |
Pauschalsteuer senkt den 35-Euro-Grenzwert
Nach Ansicht des BFH (Urteil vom 30.03.2017, Az. IV R 13/14, Abruf-Nr. 194363)
- teilt die Pauschalsteuer das Schicksal der Sachzuwendung (so schon BMF, Schreiben vom 19.05.2015, Az. IV C 6 - S 2297-b/14/10001, Rz. 26, Abruf-Nr. 144552). D.h.: Ist die Sachzuwendung als Betriebsausgabe abziehbar, gilt das auch für die Pauschalsteuer. Greift für Sachzuwendungen das Abzugsverbot, weil sie pro Empfänger und Jahr netto mehr als 35 Euro betragen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), ist auch die Pauschalsteuer nicht abziehbar.
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