· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
BahnCard und Monatskarten: Lohnsteuerlich sichere Gestaltungen für die Praxis
von StB Dipl. Finw (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine BahnCard und darf der Arbeitnehmer diese dienstlich und privat nutzen, hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ob und wann dies lohnsteuerfrei möglich ist. Nutzt der Arbeitnehmer seine private Monatskarte auch für dienstliche Fahrten, kann ihm der Arbeitgeber seine Ausgaben auch steuerfrei erstatten. Das hängt von den jeweiligen Gestaltungen ab. |
BahnCard-Modelle der Deutsche Bahn AG
Die Deutsche Bahn AG bietet BahnCards an, mit denen die Inhaber während der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ermäßigte Fahrausweise erwerben können. BahnCards gibt es in den Varianten BahnCard 25 und 50 sowie BahnCard Business 25 und 50. D. h. die Ermäßigung auf den regulären Ticketpreis beträgt entweder 25 oder 50 Prozent. Ein weiteres Angebot ist die BahnCard 100 (1. oder 2. Klasse). Inhaber dieser BahnCard können ein Jahr lang unbegrenzt ohne weitere Zahlung ticketlos reisen (Flatrate-Tarif).
Die BahnCards sind auf den konkreten Nutzer personalisiert, der grundsätzlich auch der Vertragspartner der Deutsche Bahn AG wird. Anders ist es bei der vom Arbeitgeber bestellten BahnCard Business. Hier wird der Arbeitgeber Vertragspartner.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig