· Fachbeitrag · Elektromobilität
So setzen Sie die Neuerungen bei Elektro-Fahrzeugen und -Fahrrädern optimal um
von Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und die Elektromobilität insgesamt zu forcieren. Vor dem Hintergrund sind zum 01.01.2020 die steuerlichen Anreize für Elektro-Fahrzeuge und -Fahrräder nochmals verstärkt und verstetigt worden. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
Regelungen befinden sich im Jahressteuergesetz 2019
Die Neuregelungen befinden sich im „Jahressteuergesetz 2019“ (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BGBl 2019 I, Seite 2451, Abruf-Nr. 212750).
Das gilt bei Elektrofahrzeugen als Dienstwagen
Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge, die
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