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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Rechtsprechungsreport ‒ Die wichtigsten Urteile des Jahres 2019 zum GW-Handel auf einen Blick

    | Jahre ohne eine einzige GW-Entscheidung vom BGH haben Seltenheitswert. 2019 war ein solches Jahr. Nur zwei Pferde und eine alte Segelyacht haben es bis nach Karlsruhe geschafft. Für den GW-Handel ist aus diesen Urteilen kaum Honig zu saugen. Um so mehr aus einer ganzen Reihe von Entscheidungen der unteren Instanzen. ASR verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Richtersprüche. |

    Sachmangel ja oder nein?

    In welchen Fällen die Gerichte einen Sachmangel und damit eine Haftung des Händlers bejaht bzw. verneint haben, finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

     

    Übersicht / Sachmängelhaftung ‒ ja oder nein?

    Sachmängelhaftung bejaht

    Mit dem Vorbehalt „Gesamtfahrleistung n. Angaben d. Vorbesitzers“ konnte der Händler zwar seiner Haftung für den Bruch einer Beschaffenheitsvereinbarung entgehen. Bei einer nachweisbaren Mehrleistung von mindestens 25.700 km war jedoch der Haftungstatbestand „Abweichung von der Normalbeschaffenheit“ erfüllt.

    OLG Celle, Urteil vom 25.09.2019, Az. 7 U 8/19, Abruf-Nr. 212087

    Ein als Mietwagen einer internationalen Autovermietung gelaufener Opel Vivaro kann nicht als „Werkswagen der Adam Opel AG“ verkauft werden.

    OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.2019, Az. 6 U 80/19, Abruf-Nr. 211045

    Getriebeschaden nach einer Fahrstrecke von ca. 10.000 km, für den es zwei Ursachen gab, die beide vor der Auslieferung an den Käufer angelegt waren (vorzeitiger Verschleißschaden an der Doppelkupplung oder unfachmännische Arbeiten am Getriebe).

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.07.2019, Az. 16 U 112/18, Abruf-Nr. 213437

    Einen „ungewollten“ (atypischen) Verschleiß und damit einen Sachmangel bejaht das Gericht bei einer regelwidrigen Längung der Steuerkette und verurteilt den Händler auf Basis der Beweisvermutung des § 477 BGB zur Rückzahlung des Kaufpreises.

    OLG Brandenburg, Urteil vom 01.03.2019, Az. 4 U 30/18, Abruf-Nr. 208161

    Sachmängelhaftung verneint

    Trotz zweier Vorschäden ist es einem Händler gelungen, jegliche Haftung von sich abzuwenden. Hilfreich war folgender Satz im Kaufvertrag: „Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass er das Fahrzeug auf etwaige Vorschäden nicht untersucht hat.“

    LG Fulda, Urteil vom 14.11.2019, Az. 2 O 76/18, Abruf-Nr. 212515

    Trotz einer Tachomanipulation blieb ein Audi-Verkäufer von jeglicher Haftung verschont. Die Abweichung von wirklicher Gesamtlaufleistung und dem Tachostand war dem Käufer bekannt. Nicht erwarten durfte er, dass der Hersteller, die Audi AG, die Manipulation autorisiert hat.

    OLG Thüringen, Beschluss vom 29.08.2019,Az. 1 U 239/19, Abruf-Nr. 212088

    Wenn ein Autohaus nur einen einzigen Fahrzeugschlüssel aushändigt, ist das normalerweise ein Mangel. Anders ist die Rechtslage, wenn im Kaufvertrag unter „Empfangsbestätigung“ notiert ist „1 Schlüssel“. Für seine Behauptung, ihm sei die Nachlieferung eines Zweitschlüssels mündlich zugesagt worden, ist der Käufer beweispflichtig.

    AG Brandenburg, Urteil vom 17.09.2019, Az. 31 C 94/18, Abruf-Nr. 212632

    Das Fehlen einer Ölkontrollleuchte in einem Fiat Pkw stellt keinen Sachmangel dar, wenn alle gleichartigen Fiat-Modelle serienmäßig ohne eine solche Leuchte vom Band laufen.

    LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019, Az. 35 S 20/18, Abruf-Nr. 211855