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· Fachbeitrag · Krankengeld

Krankengeldtarife: Diese Alternative haben selbstständige Senioren

| Viele Senioren sind als Künstler oder Publizisten tätig. Oft sind sie über die Künstlersozialkasse krankenversichert. Krankengeld erhalten Sie dann erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Mit Krankgengeld-Wahltarifen bekommt man früher Krankengeld. Solche Tarife bieten auch gesetzliche Krankenkassen an. |

 

1. Krankengeld erst ab der siebten Woche

Die Künstlersozialkasse ist eine praktische Sache: Wer über sie versichert ist, muss nur die Hälfte der Beiträge für seine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Künstlersozialkasse stockt den Betrag um die andere Hälfte auf und überweist alles an die Krankenkasse. Wer arbeitsunfähig ist, bekommt allerdings erst ab der siebten Woche Krankengeld, denn eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es ja nicht. Viele Mitglieder schließen daher privat einen Krankengeldwahltarif ab, sodass sie bereits früher Krankengeld bekommen. Für ältere Selbstständige ist das häufig ein Problem. Sie bekommen keine private Zusatzversicherung mehr oder nur zu hohen Prämien.

 

2. Viele Krankenkassen bieten günstige Wahltarife an

Mit den Tarifen kann sich der Versicherte ein Krankengeld oft schon ab der dritten Krankheitswoche sichern. Bietet die eigene Krankenkasse keinen Wahltarif für Versicherte an, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, kann sich ein Wechsel lohnen. Allerdings sollte man sich vorher ein paar entscheidende Merkmale anschauen: monatliche Prämie, ggf. Höchsteintrittsalter, Wartezeit (häufig drei Monate) und der Tagessatz des Krankengelds. Ferner ist der Versicherte mindestens drei Jahre an den Wahltarif gebunden.

 

PRAXISTIPP | Für Senioren ist ein Wahltarif über die gesetzliche Krankenkasse attraktiv, da die Gesundheitsprüfung entfällt. Wer sich privat mit einem früher einsetzenden Krankengeld absichern will, muss eventuell mit hohen Prämien oder damit rechnen, je nach Alter umfassend Auskunft über seinen Gesundheitszustand geben zu müssen.

 

3. Angebote einholen und vergleichen

Empfehlen Sie Mandanten, möglichst verschiedene Tarife zu vergleichen (vgl. unten Datenbank des Fachmagazins Test). Auch sollte nicht vorschnell die eigene Krankenkasse gekündigt, sondern zuvor geprüft werden, ob die neue Kasse auch viele der Leistungen erbringt, die man bei der aktuellen Kasse schätzt und nutzt (z. B. Zuschüsse, Vorsorgeleistungen usw.)

 

Weiterführende Hinweise

  • Auch Reha-Ärzte können Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten feststellen, SR 18, 20
  • Test (11/18): Künstlersozialkasse: große Unterschiede bei Krankengeld-Wahltarifen
Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 70 | ID 46311548