· Fachbeitrag · Kanzleicontrolling
Der Stundenverrechnungssatz als wichtige Kennzahl des Kanzleicontrollings
von Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander, Neuss
| Der Stundenverrechnungssatz ist die Kalkulationsgrundlage in jeder Kanzlei. Seine regelmäßige Berechnung ist die Chance, gleichzeitig die Produktivität der Kanzlei in den Blick zu nehmen. |
Berechnung des Stundenverrechnungssatzes
Der Stundenverrechnungssatz ist eine Kennziffer, die sich aus drei Größen zusammensetzt: der Summe der Kanzleikosten, dem Gewinnzuschlag und den maximal abrechenbaren Stunden. Er wird mit folgender Formel berechnet:
Kostensumme + Gewinnzuschlag | = Netto-Stundenverrechnungssatz (EUR) |
maximal abrechenbare Stunden |
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