· Fachbeitrag · GOÄ
Anteiliges GOÄ-Wegegeld, wenn in Pflegeheimen Privat- und Kassenpatienten besucht werden
von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| Häufig entstehen Diskussionen darüber, wie bei Besuchen des Arztes in Pflegeheimen das Wegegeld nach GOÄ zu berechnen ist, insbesondere wenn sowohl Privat- als auch Kassenpatienten besucht werden. |
GOÄ ungenau und Kommentare teilweise nicht eindeutig
Ausgangspunkt für eine korrekte Berechnung des Wegegeldes ist zunächst § 8 Abs. 3 GOÄ:
|
„Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim, insbesondere in einem Alten- oder Pflegeheim besucht , darf der Arzt das Wegegeld unabhängig von der Anzahl der besuchten Patienten und deren Versichertenstatus insgesamt nur einmal und nur anteilig berechnen.“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig