· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Reihengeschäfte: Das lang erwartete BMF-Schreiben liegt endlich vor (Teil 1)
von Dipl.-FinW Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die Umsatzsteuerung von Reihengeschäften ist bereits zum 1.1.20 durch die damaligen „Quick Fixes“ umfassend neu geregelt worden (s. Nieskoven, PIStB 19, 75 ). Gesetzliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung ist die Zuordnung der Warenbewegung nach dem neuen § 3 Abs. 6a UStG. Die Praxis stand bis jetzt vor der Frage, wie die Zuordnung in besonderen Einzelfällen nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung zu erfolgen hat. Das BMF hat sich dazu nunmehr erstmals positioniert und Abschnitt 3.14 UStAE entsprechend fortgeschrieben (BMF 25.4.23, III C 2 - S 7116-a/19/10001 :003, BStBl I 23, 778). |
1. Gründe für die Neuregelung zum 1.1.20
Die Gesetzesänderung diente primär der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, die infolge der damals neuen und unerwarteten Rechtsprechung des EuGH und BFH entstanden sind (vgl. dazu insbesondere EuGH 27.9.12, C-587/10, VStR, UR 12, 832; BFH 28.5.13, XI R 11/09, DStR 13, 1597; 25.2.15, XI R 15/14, BFH/NV 15, 772; 25.2.15, XI R 30/13, DB 15, 842).
Diese seinerzeit neue Rechtsprechung zur Zuordnung der Warenbewegung im Abholfall veranlasste europaweit die Finanzverwaltungen zu neuen Prüfungsansätzen:
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