· Fachbeitrag · Personalmanagement
Personalsuche in Zeiten des Fachkräftemangels: Stellenausschreibungen „AGG-gerecht“ gestalten
von RA, FA Arbeitsrecht Alexander Schlicht, Osborne Clarke
| Zahnarztpraxen suchen händeringend nach guten MitarbeiterInnen (m/w/d) ‒ im Folgenden „Mitarbeiter“ genannt. Sie sollen „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ anfangen können. Dementsprechend sind die Stellenanzeigen gestaltet und verstoßen häufig gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Machen Sie Ihre Stellenausschreibungen „AGG-gerecht“ und vermeiden Sie teure Auseinandersetzungen mit sog. AGG-Hoppern (m/w/d). |
Hintergrund und Ziel des AGG
Das AGG soll noch in dieser Legislaturperiode angepasst werden, ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Bis die Neuerungen kommen, lohnt sich ein Blick in das derzeitige AGG. Es hat sich zum Ziel gesetzt, Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr, besonders im Arbeitsrecht, zu vermeiden. Schon in der Bewerbungsphase, speziell in der Stellenausschreibung (§ 11 AGG), ist es Ihnen daher untersagt, BewerberInnen ‒ im Folgenden „Bewerber“ genannt ‒ aus einem der folgenden Gründe zu benachteiligen:
- Rasse oder ethnische Herkunft
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