· Fachbeitrag · Wachstumschancengesetz
Übernachtungspauschale für Lkw-Fahrer angehoben: Seit 01.01.2024 beträgt sie neun Euro
| Seit 2020 können Berufskraftfahrer eine Pauschale für Übernachtungen im Fahrzeug als Werbungskosten abziehen. Aufgrund der Inflation hat sie der Gesetzgeber zum 01.01.2024 angehoben. SSP erklärt die Details. |
So kann ein Berufskraftfahrer Übernachtungskosten absetzen
Entstehen einem Arbeitnehmer während seiner auswärtigen beruflichen Tätigkeit auf einem Kfz des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber beauftragten Dritten im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kfz Aufwendungen (z. B. Gebühren für die Toilettenbenutzung, Reinigung der Schlafkabine, Park- und Abstellgebühren), kann der Arbeitnehmer diese als Werbungskosten abziehen. Dafür gibt es seit 2020 mit § 9 Abs. 1 Nr. 5b EStG eine Pauschale. Die betrug für Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer in dem Kfz übernachtet und eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann (§ 9 Abs. 4a Nr. 1 und 2 EStG), bislang acht Euro. Zum 01.01.2024 hat sie der Gesetzgeber angehoben; sie beträgt nun neun Euro.
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Ein Fernfahrer startet am 18.04.2024 gegen 20:00 Uhr seine inländische Tour. Er kommt am 22.04.2024 früh morgens gegen 05:00 Uhr wieder zuhause an. An den einzelnen Tagen übernachtet er in einer Schlafkabine des Lkw.
Lösung: Für den An- und Abreisetag und die Zwischentage ist eine Verpflegungspauschale von 112 Euro (2 x 14 Euro + 3 x 28 Euro) abzugsfähig. Zusätzlich kann er für die fünf Tage eine Übernachtungspauschale von 45 Euro (5 x 9 Euro) geltend machen. |
Wichtig | Selbstständige Berufskraftfahrer können die Pauschale ebenfalls nutzen ‒ und zwar als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 10 EStG. Der Vorsteuerabzug ist aus der Pauschale allerdings nicht möglich.
Arbeitgeber kann Übernachtungspauschale steuerfrei erstatten
Der Arbeitgeber kann die Übernachtungspauschale nach § 3 Nr. 16 EStG steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Dazu ist er nicht verpflichtet, sofern sich nicht aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag etwas anderes ergibt. Erstattet der Arbeitgeber die Pauschale, muss sie der Arbeitnehmer zwar nach § 3c Abs. 1 EStG auf die abzugsfähigen Werbungskosten anrechnen. Dennoch ist die Erstattung für ihn meist lukrativer als der Abzug als Werbungskosten.
PRAXISTIPPS | Stehen Gehaltsverhandlungen an, sollten Berufskraftfahrer also die Erstattung der Pauschale durch den Arbeitgeber einfordern. Tut er dies bereits, aber nur in Höhe der alten Pauschale, sollten Berufskraftfahrer fordern, dass sie rückwirkend zum 01.01.2024 neun Euro bekommen. |